Aua: Die Piraten, das Musikzentrum, ein Bürgerbegehren und die Tücken der Gemeindeordnung

Aua, dachte ich die Tage (genau: 28.02.2012), die Piraten wollen ein Bürgerbegehren gegen den Bau des Bochumer Musikzentrums, vormals ‘Spielstätte der Bochumer Symphoniker’, vormals ‘Konzerthaus Bochum’, starten. Das ‘Aua’ betraf nicht den Wunsch nach einem Bürgerentscheid, dem das Unterschriftensammeln names Bürgerbegehren voraus geht, sondern der Leichtigkeit, wie die Piraten das sagen. Fast schon charmant. Klar, bei einem über die Jahre so umstritten und kontrovers diskutierten Projekt wie einer neuen Spielstätte für die Bochumer Symphoniker, das die baufällige Übungshalle an der Prinz-Regent-Straße ersetzen soll, kann so was Sinn ergeben. Dann ist endlich mal Ruhe und die Angelegenheit geklärt, sofern die zerbrechlichen Finanzkonstrukte halten. Zerbrechlich sind die auch, weil die Stadt Bochum seit Jahren über keinen genehmigten Haushalt verfügt. Um das als Voraussetzung für den Bau zu ändern, sind heftige Einsparungen notwendig. Dies lässt die Zustimmung zum Projekt in der Bevölkerung weiter erodieren.
Die Leichtigkeit, ja Unbekümmertheit, wirkt so schon einfach, weil die Frage auf “Ja” oder “Nein” zum Musikzentrum reduziert wird. Nur, dann kommt die Frage, wo gegen wendet sich ein Bürgerbegehren und eventuell folgender Entscheid denn konkret. Das Befassen mit den Details verkompliziert die Angelegenheit. Willkommen in der realen Welt, oder: Aua!

Hier mal ein Auszug aus der Gemeindeordnung NRW, genau § 26 zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheid:

1) Die Bürger können beantragen (Bürgerbegehren), dass sie an Stelle des Rates über eine Angelegenheit der Gemeinde selbst entscheiden (Bürgerentscheid). Der Rat kann mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder beschließen, dass über eine Angelegenheit der Gemeinde ein Bürgerentscheid stattfindet (Ratsbürgerentscheid). [...]

(2) Das Bürgerbegehren muss schriftlich eingereicht werden und die zur Entscheidung zu bringende Frage sowie eine Begründung enthalten. Es muss bis zu drei Bürger benennen, die berechtigt sind, die Unterzeichnenden zu vertreten (Vertretungsberechtigte). Bürger, die beabsichtigen, ein Bürgerbegehren durchzuführen, teilen dies der Verwaltung schriftlich mit. Die Verwaltung ist in den Grenzen ihrer Verwaltungskraft ihren Bürgern bei der Einleitung eines Bürgerbegehrens behilflich. Sie teilt den Vertretungsberechtigten schriftlich eine Einschätzung der mit der Durchführung der verlangten Maßnahme verbundenen Kosten (Kostenschätzung) mit. Die Kostenschätzung der Verwaltung ist bei der Sammlung der Unterschriften nach Absatz 4 anzugeben.

(3) Richtet sich ein Bürgerbegehren gegen einen Beschluss des Rates, muss es innerhalb von sechs Wochen nach der Bekanntmachung des Beschlusses eingereicht sein. Gegen einen Beschluss, der nicht der Bekanntmachung bedarf, beträgt die Frist drei Monate nach dem Sitzungstag. Nach der schriftlichen Mitteilung nach Absatz 2 Satz 3 ist der Ablauf der Fristen aus Satz 1 und Satz 2 bis zur Mitteilung der Verwaltung nach Absatz 2 Satz 5 gehemmt.

Dann deklinieren ich das doch mal versuchsweise durch: Es gibt einen Ratsbürgerentscheid, einen Bürgerentscheid, der auf ein Bürgerbegehren (=gesammelte Unterschriften Bochumer Bürger) zurückgeht samt Fragestellung und diversen Konsequenzen, die zu bedenken sind, z. B. die Kostenschätzung.

Der Ratsbürgerentscheid erfordert eine Zweidrittelmehrheit im Rat

m'Haken' von AndreasF. / photocase.com

Haken


Und vorher bedarf es noch eines Antragsstellers im Rat, was aber recht einfach zu konstruieren ist. Die Sperrminorität für ein “Veto” des Rates liegt bei 28 Ratsmitgliedern. Also hätte die SPD-Fraktion allein bei geschlossener Abstimmung die Möglichkeit zum Veto. Auch Kombinationen weitere Fraktionen sind denkbar. Da müsste analysiert werden, wie so was bewerkstelligt werden kann und wer die Verantwortung dafür übernehmen will. Schmunzeln lässt mich der Gedanke, dass sich so ein Ratsbürgerentscheid unter Billigung von Rot-Grün in Bochum gegen die rot-grüne Landesregierung in Düsseldorf wenden könnte. Dies gab im Rahmen eines Handels Fördergelder für den Umbau der Marienkirche als Teil des Musikzentrums, zu dem auch einiges im Umfeld der Jahrhunderthalle samt Umfeld gehört.
Das soll mal die Sorge der Bochumer Piraten sein, falls sie diesen Weg gehen wollen, der auch recht schnell zu Ende sein kann.

Das kassierende Bürgerbegehren und die Fristen
So ein Bürgerbegehren, das kein Ratsbürgerbegehren ist, wendet sich hinsichtlich des Musikzentrums gegen Beschlüsse des Rates. Das könnte der Baubeschluss sein. Der Einfachheit halber nehme ich mal an, das wäre der letzte mit dem Vergabebeschluss. Sollte das ein früherer Beschluss sein, dann wird es schwierig. Denn für Bürgerbegehren gilt für derartige nicht bekanntmachungspflichtige Beschlüsse eine Frist von drei Monaten. Es könnte damit von der Fragestellung abhängen.

Hier einmal die komplette Verwaltungsvorlage Nr. 20120232, die die Situation beschreibt:

Der Rat der Stadt Bochum hat Anfang 2011 mit der Beschlussvorlage Nr. 20110236 den Grundsatzbeschluss zur Realisierung des Musikzentrum getroffen. In der Folge wurde das Büro Assmann beauftragt, in einer Machbarkeitsstudie „Raumprogramm, Kosten und Verfahrensablauf“ zum Musikzentrum zu untersuchen und zu prüfen. Das Ergebnis wurde Ende 2011 in den dafür zuständigen politischen Gremien vorgestellt. Auf dieser Grundlage hat die Verwaltung der Stadt Bochum das Büro Pesch und Partner mit der Organisation und Durchführung des Wettbewerbsverfahrens beauftragt. Der Realisierungswettbewerb zum Musikzentrum wurde nun als Generalplanerwettbewerb mit Ankündigung eines VOF-Verhandlungsverfahrens zur Vergabe der Generalplanerleistung EU-weit angekündigt, das Verfahren zeitlich strukturiert und parallel dazu der Auslobungstext vorbereitet. Das Wettbewerbsverfahren wird in der Sitzung vorgestellt. Der Auslobungstext als Textfassung ist aus vergaberechtlichen Gründen im nichtöffentlichen Teil beigefügt.

Die Stadt sucht derzeit einen passenden Architektenentwurf. Kriegt man mit einem Bürgerbegehren dagegen den Grundsatzbeschluss, für den die Fristen eines Bürgerentscheids längst überschritten sind, weg? Steht am Ende ein Baubeschluss, es fehlt aber der Wettbewerb, so dass die Verwaltung selber bauen muss? Oder wird ein späterer Beschluss über das Ergebnis des Realisierungswettbewerbs angegriffen werden? Fragen über Fragen, aber keine sinnvollen Antworten der Konsequenzen eines Bürgerbegehrens. Hinzu kommt, dass vor dem Erfolg eines Bürgerbegehrens kein aufschiebende Wirkung eintritt. Der Realisierungswettbewerb und was dann folgt, geht zunächst weiter.

Konsequenzen, die wirklich keiner will
Die Konsequenzen können zudem sehr unterschiedlich sein, wenn ein nachfolgender Bürgerentscheid erfolgreich wäre. Das wird in der Debatte zu Begehren und Entscheid zu diskutieren sein. Ich hab das in einem Kommentar auf den Ruhrbaronen wie folgt verkürzt:

Sind die Piraten gegen den Bau des Musikzentrums Marienkirche?
Sind die Piraten gegen den Anbau eines Konzertsaals an die Marienkirche?
Sind die Piraten gegen den Erwerb der Jahrhunderthalle?
Sind die Piraten “nur” gegen die Architektenentwürfe für Musikzentrum/Marienkirche?

Ich sehe die Gefahr, dass am Ende ein Musikzentrum Marienkirche ohne Spielstätte der Bochumer Symphoniker steht, die aus den Spenden der Stiftung bezahlt werden soll bzw. dann hätte sollen. In diese Sackgasse wollte keiner. Dann gäbe es ggf. ein Musikzentrum, in dem die Bochumer Symphoniker nicht auftreten können. Schilda ließe grüßen. Bis dahin wäre es noch ein Weg mit vielen Biegungen und die dadurch beeinflusste Frage weiterer Spenden läge da irgendwo quer. Da wird mancher Kommunalpolitiker mit seiner Verantwortung gegenüber der Stadt hadern müssen …

Zunächst tellt sich die Frage, wie das überhaupt in ein zulässiges Bürgerbegehren gekleidet werden kann, um dann überhaupt die notwendige Unterschriften zu sammeln. Es könnte das erste große Projekt der Bochumer Piraten werden neben der eventuellen Organisation eines Bundesparteitags. Es kann aber auch die erste große Schlappe werden. Ich bin gespannt.


Bild: m'Haken' von AndreasF. / photocase.com

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